Veröffentlicht am April 12, 2024

Die Nachrüstung billiger 150-€-Xenon-Kits ist keine Kostenersparnis, sondern eine garantierte Kostenfalle, die unweigerlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und zu Folgekosten von über 500 € führt.

  • Illegale Kits erzeugen eine extreme Blendung (bis zu 100-fach über dem Grenzwert), was zur sofortigen Stilllegung bei einer Kontrolle führt.
  • Eine legale Xenon-Nachrüstung ist ein System-Upgrade (Kosten: ca. 1.500 €) und erfordert zwingend typgenehmigte Scheinwerfer, eine Reinigungsanlage und eine Leuchtweitenregulierung.

Empfehlung: Die rechtssichere, kostengünstigere und modernere Alternative ist die Nachrüstung mit ABE-zugelassenen LED-Lampen (ca. 100-130 €), die eine vergleichbare Lichtverbesserung ohne rechtliche Risiken bieten.

Der Wunsch nach besserer Sicht bei Nacht ist verständlich. Helle, weiße Xenon-Scheinwerfer versprechen mehr Sicherheit und eine moderne Optik. Günstige Nachrüst-Kits für 150 Euro aus dem Internet scheinen eine verlockende Abkürzung zu sein, um die alten Halogenlampen zu ersetzen. Doch dieser vermeintlich clevere Schachzug entpuppt sich in der Praxis als teurer Bumerang. Die Verlockung des schnellen Upgrades führt oft direkt in eine vorhersehbare Kaskade aus Bußgeldern, Punkten in Flensburg und im schlimmsten Fall zur sofortigen Stilllegung des Fahrzeugs am Straßenrand.

Die meisten Ratgeber erwähnen zwar, dass eine Scheinwerferreinigungsanlage (SRA) und eine automatische Leuchtweitenregulierung (aLWR) notwendig sind. Sie erklären jedoch selten das technische „Warum“ hinter diesen Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Das eigentliche Problem liegt nicht nur in fehlenden Anbauteilen, sondern in der fundamentalen Inkompatibilität der Komponenten. Ein für Halogen-Technik konzipierter Scheinwerfer kann die immense Lichtleistung eines Xenon-Brenners niemals korrekt bündeln. Die Folge ist eine unkontrollierte Blendung, die andere Verkehrsteilnehmer massiv gefährdet.

Dieser Artikel geht daher einen Schritt weiter. Statt nur die Regeln aufzuzählen, beleuchten wir die knallharten Konsequenzen und die technischen Gründe dahinter. Wir zeigen Ihnen, warum ein billiges Xenon-Kit die teuerste Entscheidung ist, die Sie für Ihr Auto treffen können. Vor allem aber präsentieren wir die rechtssichere und technisch überlegene Alternative, die Ihnen wirklich mehr Licht und Sicherheit bringt, ohne Sie in die Betriebserlaubnis-Falle tappen zu lassen.

Um die komplexen Anforderungen und Fallstricke der Xenon-Nachrüstung vollständig zu verstehen, haben wir diesen Leitfaden strukturiert. Er führt Sie von den unmittelbaren Risiken bei einer Polizeikontrolle über die technischen Systemanforderungen bis hin zu den legalen und modernen Alternativen.

Warum legt die Polizei Ihr Auto wegen der 150-€-Xenon-Brenner sofort still?

Stellen Sie sich eine nächtliche Routinekontrolle vor. Der Beamte wirft einen Blick auf Ihre hell leuchtenden Scheinwerfer und bittet Sie, die Motorhaube zu öffnen. Der Anblick der nachgerüsteten Xenon-Brenner und Vorschaltgeräte in einem originalen Halogen-Scheinwerfer genügt: Ihre Fahrt ist hier und jetzt zu Ende. Der Grund ist nicht nur ein einfaches Bußgeld, sondern das sofortige Erlöschen der Betriebserlaubnis (BE) für Ihr gesamtes Fahrzeug. Ein nicht genehmigter Eingriff in die Beleuchtungsanlage gilt als eine der schwerwiegendsten technischen Veränderungen.

Die rechtliche Konsequenz ist eine unaufhaltsame Kosten-Kaskade. Zunächst wird ein Bußgeld fällig, das laut aktuellem Bußgeldkatalog 50 bis 90 Euro Bußgeld plus 1 Punkt in Flensburg beträgt. Da das Fahrzeug als nicht mehr verkehrssicher eingestuft wird, ordnen die Beamten in der Regel die sofortige Stilllegung an. Das bedeutet, Ihr Auto muss auf Ihre Kosten abgeschleppt werden (150-300 €). In der Werkstatt folgt der teure Rückbau auf die ursprünglichen Halogenlampen (200-400 € Arbeitskosten) und der Kauf neuer Leuchtmittel. Abschließend ist eine Nachprüfung bei einer Prüforganisation wie dem TÜV oder der Dekra erforderlich. Aus den 150 € für das Kit sind schnell 500 bis 1.000 € Gesamtschaden geworden.

Der technische Grund für diese drastische Maßnahme ist die extreme Blendwirkung. Messungen im Lichtlabor haben gezeigt, dass illegal nachgerüstete Xenon-Scheinwerfer Blendlichtwerte erzeugen, die die zulässigen Grenzwerte bis zum 100-fachen überschreiten. Der Scheinwerfer verliert seine exakt berechnete Hell-Dunkel-Grenze und streut das Licht unkontrolliert. Für den Gegenverkehr hat dies eine ähnliche Blendwirkung wie dauerhaft eingeschaltetes Fernlicht – ein enormes Sicherheitsrisiko, das die Polizei nicht tolerieren kann.

Wie prüfen Sie ob Ihr Xenon-Kit beim TÜV durchkommt – die 5-Punkte-Checkliste?

Eine legale Xenon-Nachrüstung ist kein einfacher Lampentausch, sondern eine tiefgreifende Modifikation des gesamten Beleuchtungssystems. Der TÜV oder eine andere Prüforganisation wird die Umrüstung nur dann abnehmen und eintragen, wenn alle Komponenten als Gesamtsystem den Vorschriften entsprechen. Es geht nicht darum, ein „Kit“ zu prüfen, sondern zu verifizieren, dass Ihr Fahrzeug nach dem Umbau die gleichen Standards erfüllt wie ein Fahrzeug, das ab Werk mit Xenon ausgeliefert wurde. Die Kosten hierfür sind erheblich: Sie sollten für eine vollständige legale Nachrüstung mit rund 1.500 Euro Gesamtkosten kalkulieren.

Um die Erfolgsaussichten einer solchen Umrüstung realistisch einzuschätzen, müssen Sie eine Reihe von Systemanforderungen prüfen. Die folgende Checkliste fasst die entscheidenden Kriterien zusammen, die jeder Prüfingenieur bei der Hauptuntersuchung (HU) oder einer Änderungsabnahme (§19.3 StVZO) kontrollieren wird.

Ihre Checkliste für die TÜV-konforme Xenon-Nachrüstung

  1. Typgenehmigte Scheinwerfer: Gibt es für Ihr spezifisches Fahrzeugmodell vom Hersteller oder einem Dritthersteller (z.B. Hella) zugelassene Xenon-Scheinwerfer? Diese erkennen Sie am E-Prüfzeichen, das explizit für Gasentladungslampen (z.B. mit „DC“ für „Discharge“-Abblendlicht) gekennzeichnet ist.
  2. Automatische Leuchtweitenregulierung (aLWR): Ist eine aLWR vorhanden oder nachrüstbar? Dieses System passt die Scheinwerferneigung automatisch an die Fahrzeugbeladung an und ist gemäß §50 Abs. 10 StVZO Pflicht.
  3. Scheinwerferreinigungsanlage (SRA): Ist eine funktionierende SRA mit Hochdruckdüsen installiert? Einfache Scheibenwischer am Scheinwerfer sind nicht zulässig. Die SRA ist entscheidend, um die Blendung durch Schmutz zu verhindern.
  4. Vollständige Dokumentation: Liegen für alle nachgerüsteten Komponenten (Scheinwerfer, Vorschaltgeräte, Steuergeräte) Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vor? Ohne lückenlose Papiere ist keine Eintragung möglich.
  5. Fachgerechter Einbau: Wurde der Einbau von einer Fachwerkstatt durchgeführt, die eine Einbaubestätigung ausstellen kann? Dies dient als Nachweis gegenüber dem Prüfer, dass alle Arbeiten korrekt ausgeführt wurden.

Die erfolgreiche Abnahme beim TÜV hängt von der lückenlosen Erfüllung all dieser Punkte ab. Der Prüfer verlässt sich nicht auf Versprechungen, sondern prüft akribisch die Dokumente und die Funktion der verbauten Technik.

TÜV-Prüfung von Xenon-Scheinwerfern mit Dokumentenmappe

Wie Sie auf der Abbildung sehen, ist die Prüfung ein formaler Akt, bei dem die Übereinstimmung von Dokumenten und verbauten Teilen im Mittelpunkt steht. Jeder einzelne Punkt der Checkliste muss nachweisbar erfüllt sein, um die begehrte Eintragung und damit die Rechtssicherheit zu erlangen.

Warum brauchen Xenon-Scheinwerfer zwingend eine Reinigungsanlage und Leuchtweitenregulierung?

Die strikte Forderung nach einer Scheinwerferreinigungsanlage (SRA) und einer automatischen Leuchtweitenregulierung (aLWR) ist keine bürokratische Schikane, sondern eine direkte Konsequenz aus der enormen Lichtleistung von Xenon-Brennern. Die entscheidende Vorschrift ist die ECE-Regelung R48. Sie besagt, dass Beleuchtungseinrichtungen mit einer Lichtquelle von mehr als 2.000 Lumen zwingend mit beiden Systemen ausgestattet sein müssen. Klassische Xenon-Scheinwerfer überschreiten mit etwa 3.000 bis 3.200 Lumen diesen Grenzwert deutlich.

Die Logik dahinter ist physikalisch begründet:

  • Scheinwerferreinigungsanlage (SRA): Schmutz, Staub oder Schneematsch auf der Scheinwerfer-Abdeckscheibe wirkt wie eine Streuscheibe. Das intensive Xenonlicht wird durch die Partikel in alle Richtungen gebrochen und erzeugt eine massive Blendung für den Gegenverkehr. Die Hochdruck-SRA stellt sicher, dass die Streuscheibe sauber bleibt und das Licht nur dorthin gelangt, wo es hingehört.
  • Automatische Leuchtweitenregulierung (aLWR): Die korrekte Ausrichtung des Scheinwerfers ist entscheidend für die Hell-Dunkel-Grenze. Bereits eine leichte Veränderung des Fahrzeugniveaus, zum Beispiel durch Beladung des Kofferraums oder das Beschleunigen, hebt den Lichtkegel an und blendet andere Fahrer. Die aLWR misst über Sensoren an den Achsen kontinuierlich die Fahrzeugneigung und korrigiert die Scheinwerferstellung in Sekundenbruchteilen, um dies zu verhindern. Eine manuelle Regulierung ist dafür zu langsam und unpräzise.

Sonderfall: 25-Watt-Xenon ohne SRA

Dass die 2.000-Lumen-Grenze der entscheidende Faktor ist, beweist eine technische Ausnahme. Hersteller wie OSRAM haben ein 25-Watt-Xenonsystem (D8S-Brenner) entwickelt, das bewusst eine Lichtleistung von exakt 2.000 Lumen erzeugt. Da es den Grenzwert nicht überschreitet, konnte es von Fahrzeugherstellern wie VW (im Beetle) oder Audi (im A1) legal ab Werk ohne Scheinwerferreinigungsanlage verbaut werden. Dies unterstreicht, dass die Vorschrift direkt an die Lichtstärke gekoppelt ist.

Diese beiden Systeme sind also keine optionalen Extras, sondern integrale Sicherheitskomponenten des Xenon-Gesamtsystems. Ohne sie ist ein blendfreier und damit legaler Betrieb von Hochleistungs-Lichtquellen unmöglich.

Warum kostet Sie fehlendes E-Prüfzeichen 80 € Bußgeld plus HU-Verweigerung?

Das E-Prüfzeichen ist das europäische Gütesiegel für Fahrzeugteile. Es ist keine bloße Formalität, sondern die Bestätigung des Herstellers, dass ein Bauteil für einen bestimmten Zweck und eine bestimmte Technologie konstruiert und geprüft wurde. Ein Scheinwerfergehäuse für Halogenlampen (gekennzeichnet z.B. mit „HC/HR“) hat eine völlig andere Reflektor- und Linsengeometrie als ein Scheinwerfer für Xenon-Brenner (gekennzeichnet mit „DC/DR“). Das Einsetzen eines Xenon-Brenners in ein Halogen-Gehäuse ist technisch unsinnig und führt unweigerlich zu katastrophaler Lichtstreuung.

Bei der Hauptuntersuchung (HU) ist die Prüfung der E-Prüfzeichen auf den Scheinwerfern einer der ersten Schritte. Stellt der Prüfer fest, dass der Scheinwerfertyp nicht zur verbauten Lichtquelle passt, ist die Konsequenz eindeutig: „Erheblicher Mangel“ (EM) und die Verweigerung der HU-Plakette. Bei fehlenden oder falschen E-Prüfzeichen drohen zudem Bußgelder zwischen 15 und 90 Euro und ein Punkt in Flensburg, da das Bauteil nicht für den Betrieb im Straßenverkehr zugelassen ist. Sie müssen den Mangel beheben und das Fahrzeug erneut zur kostenpflichtigen Nachprüfung vorführen.

Die weitaus gravierendere Konsequenz eines fehlenden E-Prüfzeichens tritt jedoch im Schadensfall ein. Die Verwendung nicht zugelassener Teile führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Das hat massive versicherungsrechtliche Folgen.

Fallstudie: Der Regress der Versicherung

Verursachen Sie mit einem durch illegale Xenon-Brenner umgerüsteten Fahrzeug einen Unfall, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung die Regulierung des Schadens am gegnerischen Fahrzeug zunächst übernehmen. Anschließend wird sie aber mit hoher Wahrscheinlichkeit Regressansprüche wegen grober Fahrlässigkeit gegen Sie geltend machen. Das bedeutet, die Versicherung fordert die Schadenssumme (oft begrenzt auf 5.000 €) von Ihnen zurück. Im Falle von Personenschäden kann dies zu einer persönlichen Haftung in unbegrenzter Höhe führen, da Sie wissentlich ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug geführt haben. Der Versicherungsschutz der Kaskoversicherung für den eigenen Schaden kann komplett entfallen.

Das E-Prüfzeichen ist somit Ihr einziger Nachweis, dass ein Bauteil legal ist. Fehlt es oder ist es für die verbaute Technik falsch, riskieren Sie nicht nur ein Bußgeld, sondern Ihren gesamten Versicherungsschutz und Ihre finanzielle Existenz.

LED-Retrofit mit ABE für 250 € oder illegales Xenon für 150 € – was ist rechtssicher?

Angesichts der enormen Hürden und Kosten einer legalen Xenon-Umrüstung stellt sich die Frage nach Alternativen. Hier hat die Technik in den letzten Jahren eine brillante Lösung hervorgebracht: LED-Nachrüstlampen (Retrofits) mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE). Führende Hersteller wie Osram und Philips haben LED-Leuchtmittel entwickelt, die exakt in die vorhandenen H7- oder H4-Halogenfassungen passen und deren Lichtcharakteristik so präzise nachbilden, dass sie in vielen Fahrzeugmodellen legal und ohne weitere Umbauten betrieben werden dürfen.

Der entscheidende Unterschied zum illegalen Xenon-Kit ist die ABE. Diese wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nur für die Kombination aus einem spezifischen LED-Retrofit-Modell und einem geprüften Fahrzeugmodell mit einer bestimmten Scheinwerfer-Genehmigungsnummer erteilt. Der entscheidende Vorteil: Sie benötigen keine SRA, keine aLWR und keine teure Eintragung. Der Einbau ist in wenigen Minuten erledigt, und Sie müssen lediglich die ausgedruckte ABE im Fahrzeug mitführen. Der Vergleich der beiden Optionen macht die Entscheidung einfach.

Vergleich: Legales LED-Retrofit vs. Illegales Xenon-Kit
Kriterium LED-Retrofit mit ABE Illegales Xenon-Kit
Anschaffungskosten 95-125 € (H7/H4) ca. 150 €
Legalität 100% legal mit fahrzeugspezifischer ABE Illegal, Betriebserlaubnis erlischt sofort
Lichtleistung Bis zu 230% mehr Helligkeit, präzise Lichtverteilung Hohe Helligkeit, aber unkontrollierbare Streuung und Blendung
Lebensdauer Sehr hoch (ca. 2.500 Stunden) Unbekannt, oft geringe Qualität
Risiko Bußgeld 0 € 50-90 € + 1 Punkt
Versicherungsschutz Bleibt vollständig erhalten Stark gefährdet, Regressrisiko

Die Datenlage zeigt klar: Für einen Anschaffungspreis, der sogar unter dem eines dubiosen Xenon-Kits liegen kann, erhalten Sie mit einem ABE-zugelassenen LED-Retrofit eine vollständig legale, sichere und leistungsstarke Lösung. Sie umgehen die gesamte Kosten- und Risikokaskade der illegalen Xenon-Nachrüstung und profitieren von modernster Lichttechnologie.

Warum Ihre LED-Scheinwerfer aus dem Internet zur HU-Verweigerung führen?

Die Verlockung ist groß: Unzählige Online-Händler bieten extrem helle LED-Lampen für wenige Euro an und bewerben sie mit eindrucksvollen Bildern. Doch hier lauert dieselbe Falle wie bei den Xenon-Kits. Die überwiegende Mehrheit dieser No-Name-Produkte besitzt keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für den Einsatz in Deutschland. Sie mögen ein CE-Zeichen tragen, das aber nur grundlegende elektrische Sicherheit bescheinigt und keinerlei Aussage über die lichttechnische Eignung im Straßenverkehr trifft. Der Einbau solcher Lampen ist illegal und hat exakt die gleichen Folgen wie die illegale Xenon-Nachrüstung.

Bei der Hauptuntersuchung erkennt ein geschulter Prüfer eine nicht zugelassene LED-Lampe sofort am fehlenden ABE-Nachweis und der oft minderwertigen Verarbeitung. Das Ergebnis ist auch hier die sofortige Verweigerung der Plakette wegen eines „Erheblichen Mangels“. Sie müssen die Lampen zurückrüsten und das Fahrzeug erneut vorführen. Die Rechtsprechung und die Haltung der Hersteller sind hier eindeutig, wie OSRAM klarstellt:

Der Einbau in ein Fahrzeug, das vom Hersteller nicht als kompatibel ausgewiesen wurde, führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und zum Verlust des Versicherungsschutzes.

– OSRAM Automotive, AUTO BILD Test 2024

Die einzige Möglichkeit, LEDs legal nachzurüsten, besteht darin, ausschließlich Produkte von Markenherstellern wie Osram (Night Breaker LED) oder Philips (Ultinon Pro6000) zu verwenden und vorher deren offizielle Kompatibilitätslisten zu prüfen. Nur wenn Ihr Fahrzeugmodell mit der exakten Scheinwerfer-Genehmigungsnummer dort aufgeführt ist, dürfen Sie das entsprechende LED-Leuchtmittel einbauen. Jeder Kauf „auf gut Glück“ ist ein Spiel mit dem Feuer, das Sie bei der nächsten HU oder Polizeikontrolle garantiert verlieren werden.

Wie verbessern LED-Scheinwerfer Ihre Sicht um 40 Meter Reichweite?

Der Umstieg von traditionellem Halogenlicht auf moderne, legale LED-Retrofits ist nicht nur eine Frage der Optik, sondern ein signifikanter Sicherheitsgewinn. Der Hauptvorteil liegt in der drastisch verbesserten Ausleuchtung der Fahrbahn. Während Standard-Halogenlampen die Straße auf etwa 60 bis 70 Meter ausleuchten, erreichen legale LED-Scheinwerfer eine Ausleuchtung von 100 bis 110 Metern. Diese zusätzlichen 40 Meter Reichweite bedeuten bei 100 km/h fast 1,5 Sekunden mehr Reaktionszeit, um auf Hindernisse, Wildwechsel oder Kurvenverläufe zu reagieren.

Doch es ist nicht nur die Reichweite, die den Unterschied macht. Ein weiterer entscheidender Faktor ist die Lichtfarbe und Kontrastwahrnehmung. Das Licht von LED-Nachrüstlampen hat mit rund 6.000 Kelvin eine tageslichtähnliche, weiße Farbtemperatur. Im Vergleich zum gelblichen 3.200-Kelvin-Licht einer Halogenlampe ermöglicht dieses weiße Licht dem menschlichen Auge eine deutlich bessere Erkennung von Kontrasten. Fahrbahnmarkierungen, Verkehrsschilder und die Konturen von Objekten am Straßenrand heben sich viel klarer ab. Dies führt zu einer entspannteren und weniger ermüdenden Fahrt bei Nacht.

Die präzise Lichtverteilung der hochwertigen LED-Retrofits stellt zudem sicher, dass das helle Licht genau dorthin gelenkt wird, wo es gebraucht wird – auf die eigene Fahrspur und den rechten Fahrbahnrand. Gleichzeitig wird eine exakte Hell-Dunkel-Grenze eingehalten, die eine Blendung des Gegenverkehrs zuverlässig verhindert. So kombinieren sie maximale Sicht für den Fahrer mit maximaler Sicherheit für alle anderen Verkehrsteilnehmer.

Das Wichtigste in Kürze

  • Illegale Xenon-Kits sind eine Kostenfalle, die unweigerlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, hohen Bußgeldern und dem Verlust des Versicherungsschutzes führt.
  • Eine legale Xenon-Nachrüstung ist ein teures System-Upgrade (ca. 1.500 €), das zwingend typgenehmigte Scheinwerfer, eine SRA und eine aLWR erfordert.
  • Legale LED-Retrofits mit ABE sind die moderne, sichere und kostengünstige Alternative, um die Lichtleistung ohne rechtliche Risiken signifikant zu verbessern.

Wie moderne LED-Scheinwerfer Ihre Nachtsicht ab 60 Jahren um 60% verbessern

Mit zunehmendem Alter lässt die Sehleistung bei Nacht naturgemäß nach. Die Augen benötigen mehr Licht, um Kontraste wahrzunehmen, und die Anpassungsfähigkeit an Dunkelheit verlangsamt sich. Genau hier spielen moderne Lichttechnologien ihre größte Stärke aus. Der Umstieg auf legale LED-Nachrüstlampen kann diesen altersbedingten Nachteil nicht nur kompensieren, sondern die Nachtsicht sogar auf ein überdurchschnittliches Niveau heben. Der entscheidende Faktor ist die schiere Lichtmenge, die auf die Straße gebracht wird.

Im Vergleich zu den Mindestanforderungen für Halogenlampen bieten moderne LED-Retrofits bis zu 330% mehr Helligkeit. Diese enorme Steigerung der Lichtintensität, kombiniert mit der tageslichtähnlichen Lichtfarbe, verbessert die Detail- und Kontrasterkennung dramatisch. Für Fahrer ab 60 Jahren bedeutet dies eine subjektive und objektiv messbare Verbesserung der Nachtsicht um bis zu 60%. Hindernisse werden früher erkannt, die Ermüdung der Augen wird reduziert und das allgemeine Sicherheitsgefühl steigt erheblich.

Diese Verbesserung ist kein Luxus, sondern ein aktiver Beitrag zur Fahrsicherheit. Eine gute Fahrzeugbeleuchtung ist eine der effektivsten Maßnahmen, um die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer bei Dunkelheit zu gewährleisten. Die Investition in zugelassene, hochwertige LED-Technologie ist somit eine Investition in die Verlängerung der sicheren und souveränen Mobilität im Alter. Statt sich mit der schwachen Leistung alter Halogenlampen abzufinden, ermöglicht die moderne Technik eine klare und weite Sicht, die den Herausforderungen des Nachtfahrens gerecht wird.

Die bewusste Entscheidung für eine leistungsstarke und legale Beleuchtung ist somit ein entscheidender Baustein für die persönliche Fahrsicherheit im Alter.

Um die Vorteile der legalen LED-Nachrüstung sicher zu nutzen, besteht der nächste logische Schritt darin, die Kompatibilität Ihres Fahrzeugs zu prüfen. Besuchen Sie die Webseiten der Hersteller wie Osram oder Philips und gleichen Sie Ihr Fahrzeugmodell und die Scheinwerfer-Genehmigungsnummer mit den dortigen ABE-Listen ab.

Häufig gestellte Fragen zur Scheinwerfer-Nachrüstung

Was sagt der TÜV bei nicht erlaubten LED-Birnen?

Der TÜV verweigert die HU-Plakette und vermerkt einen ‚Erheblichen Mangel‘ (EM). Das Fahrzeug gilt als verkehrsunsicher bis zur Behebung des Mangels und muss zur kostenpflichtigen Nachprüfung.

Welche LED-Retrofits sind 2024 legal?

Legal sind ausschließlich LED-Nachrüstlampen, die eine spezifische Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Ihr konkretes Fahrzeugmodell besitzen. Führende Anbieter sind derzeit Osram und Philips, deren Kompatibilitätslisten online geprüft werden müssen.

Muss die ABE eingetragen werden?

Nein, eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Gemäß §22a StVZO ist es jedoch verpflichtend, das ABE-Dokument auszudrucken und jederzeit im Fahrzeug mitzuführen, um es bei einer Kontrolle vorzeigen zu können.

Geschrieben von Jürgen Müller, Jürgen Müller ist TÜV-Prüfingenieur und Sachverständiger für Fahrzeugsicherheit mit über 21 Jahren Erfahrung in Hauptuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen und der Bewertung von Unfallfahrzeugen. Er ist spezialisiert auf sicherheitsrelevante Systeme, Lichtanlagen und Homologationsvorschriften.